Die Steuerkommission Q. sei der Ansicht, dass niemand ohne einschlägige Branchenkenntnisse die Eröffnung eines Studios im Erotikbereich auf Dauer angehe. Die Erweiterung der Konzession kurz nach der ersten Bewilligung lasse auf fundierte Insiderkenntnisse vor Ort schliessen. Zudem sei bereits im Jahr 2016 über die ungarische Bankverbindung eine Rechnung der Gesellschaft XY bezahlt worden. Die XY sei ein Erotikportal.