2. Soweit die Rekurrenten beantragen, die "Anerkennung als Hausfrau" sei zu bestätigen, ist darauf nicht einzutreten. Das Spezialverwaltungsgericht ist dafür nicht zuständig. 3. 3.1. In der Steuererklärung 2016 gaben die Rekurrenten an, die Ehefrau sei Hausfrau und deklarierten entsprechend kein Erwerbseinkommen der Ehefrau. Im Rahmen einer Selbstanzeige deklarierten sie ein Liegenschaften- Portfolio in Ungarn. Eigentümerin sei ausschliesslich die Rekurrentin.