6. Der Rekurrent deklarierte in der Steuererklärung 2018 Fahrtkosten von CHF 5'852.00, wobei er von 19 km pro Weg ausging. Wie aufgeführt sind jedoch nur 18 km pro Weg zu berücksichtigen (Erw. 5.5.3.). Gemäss den Arbeitsplänen arbeitete der Rekurrent an 224 Tagen (vgl. Auswertung des Gemeindesteueramtes Q. vom 6. Februar 2020). Es ist von 8'064 km auszugehen (2 x 18 km an 224 Arbeitstagen). Bei einem Ansatz von CHF 0.70/km ergeben sich gerundet CHF 5'645.00. Der Rekurs ist damit (teilweise) gutzuheissen und die entsprechenden Fahrtkosten sind zum Abzug zuzulassen.