Entgegen den Behauptungen der Vorinstanz, die nicht den Fahrplan von 2018 berücksichtigte, ist die Fahrplandichte insbesondere nach Feierabend eher schlecht. Der Rekurrent hatte keine flexiblen Arbeitszeiten und musste sich nach der Kundschaft richten. Dabei ist notorisch, dass der Kunde auch nach Arbeitsende noch beraten wird. Offen bleiben kann dabei, wie oft das tatsächlich vorkam.