5.3.2. Auch das Arbeitsende fiel gemäss den Arbeitsplänen unterschiedlich aus: um 17:00 Uhr, vereinzelt um 18:00 Uhr, um 18:30 Uhr, um 19:00 Uhr und um 20:00 Uhr. Am Montag bis Donnerstag war der Laden bis 18:30 Uhr geöffnet, am Freitag bis 20:00 Uhr und samstags bis 17:00 Uhr. Meistens war der Rekurrent als einziger Mitarbeiter eingeteilt, bis Ladenschluss zu arbeiten. Er musste demnach an diesen Tagen auch die Kassen abrechnen und konnte deshalb nicht direkt bei Arbeitsende gemäss Arbeitsplan den Laden verlassen.