5.3. 5.3.1. Den aufgelegten Arbeitsplänen kann entnommen werden, dass der Arbeitsbeginn nicht immer zur gleichen Zeit war. Meistens war der Rekurrent ab 9:00 Uhr eingeteilt. Vier- bis siebenmal im Monat war sein Arbeitsbeginn um 10:00 Uhr, 10:30 Uhr oder 11:00 Uhr. Der D. Laden öffnete jeweils um 9:00 Uhr. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass bei einem Arbeitsbeginn nach 9:00 Uhr die Systeme schon liefen und der Laden vorbereitet war. Entsprechend war es bei einem späteren Arbeitsbeginn nicht gefordert, 15 Minuten vor Arbeitsbeginn im Laden zu sein.