5. 5.1. 5.1.1. Der Rekurrent macht geltend, er arbeite im Schichtbetrieb. Sein Vorgesetzter verlange, dass er jeweils 15 Minuten vor Arbeitsbeginn im Laden erscheine. Zudem müsse er nach der Schliessung des Ladens noch die Kasse abrechnen. Der Laden könne dann nicht um 18:30 Uhr geschlossen werden, wenn noch Kunden im Laden seien. Wenn er die von der Vorinstanz aufgeführten Verbindungen verpasse, müsse er 30 bis 40 Minuten auf die nächste Verbindung warten.