2.2. Die Steuerkommission Q. akzeptierte den Abzug für die Fahrtkosten nicht, gewährte jedoch den Abzug für Bahn, Bus, Tram von CHF 1'332.00. Begründend wurde ausgeführt, die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel sei für den Arbeitsweg zumutbar. Die Fahrplandichte zu den vorliegend relevanten Zeiten sei gut (Hinfahrt zwischen 41 und 50 Minuten, Rückfahrt zwischen 37 und 50 Minuten). Die tägliche Zeitersparnis betrage 45 Minuten. Der Einwand des Rekurrenten, er benötige das Auto auch für seine Feuerwehrtätigkeit, vermöge daran nichts zu ändern, da der Feuerwehrdienst nichts mit dem Arbeitsweg zu tun habe. -4-