Das Gericht erkennt: 1. In Gutheissung des Rekurses werden der Einspracheentscheid des Kantonalen Steueramts vom 26. Februar 2020 und die Feststellungsverfügung vom 6. Februar 2019 aufgehoben. 2. Die Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. 3. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 4'000.00 (inkl. 7.7 % MWSt) ausgerichtet. Zustellung an: die Vertreterin der Rekurrentin (2) das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q. Rechtsmittelbelehrung