9.5.3. E. gab an der Verhandlung zu Protokoll, Leitungsfunktionen habe sie in Q. eigentlich nicht gehabt. Arbeiten, die sie in R. ausführe, würden in Q. aber vorbesprochen (Protokoll, S. 8). Die Tätigkeit als Verwaltungsrätin und in der Geschäftsführung sei nur ein kleiner Teil. Es gebe Abteilungsleitersitzungen. Dieser Aufwand umfasse ca. 20 % der Tätigkeit. Maximal 10 % der Tätigkeit entfalle auf strategische Sitzungen als Verwaltungsrätin. Sie habe auch an Gesellschafterversammlungen der Rekurrentin teilgenommen (Protokoll, S. 9). In der Regel arbeite sie von R. aus. Sie sei ca. einen Tag pro Woche in Q. und vier Tage in R. (Protokoll, S. 10).