9.4.6. Uneinigkeit besteht, wo sich denn der von den Revisoren des KStA JP beschriebene Arbeitsplatz überhaupt befunden haben soll. Anlässlich der Verhandlung wurden die Parteien zum behaupteten Arbeitsplatz von F. und/oder E. befragt. Die unterschiedlichen Auffassungen konnten nicht bereinigt werden (Protokoll, S. 3 mit Verweis auf die Pläne). Fest steht aber, dass für Arbeiten, welche nicht im Auftrag der C., sondern auch für die Rekurrentin ausgeführt wurden, jeweils für E. und F. ein Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Ob es sich dabei um einen Arbeitsplatz im Sitzungszimmer allgemein oder um den wohl F. zuzuweisenden "Arbeitsplatz mit Kinderbild" handelt, ist dabei unerheblich.