9.2.5. Eine wesentliche Änderung hat sich jedoch in Bezug auf die Stellung von F. in der C.-Gruppe seit dem Urteil vom 23. Februar 2012 (3-RV.2011.63) ergeben. F. hat ihre Lehrzeit bei der C. im Jahr 2014 abgeschlossen. Seit dem tt.mm. 2014 ist sie Gesellschafterin der Rekurrentin mit einem Stammanteil von CHF 1'000.00, seit dem tt.mm. 2020 auch Geschäftsführerin. Seit dem 21. Juni 2013 ist F. Verwaltungsrätin der G., seit dem tt.mm. 2020 auch Verwaltungsrätin der C. Die Stellung von F. hat sich offensichtlich – ganz im Sinne der im Rekurs und im Rekursverfahren der C. beschriebenen Nachfolgeplanung – vom Lehrling zur Person mit Leitungsfunktionen verändert.