5.5. In der Replik wurde ergänzend ausgeführt, die von der O. AG, Y., erstellten Pläne seien korrekt. Der Plan des Obergeschosses des Gebäudes J in Q. zeige die tatsächliche räumliche Situation. Kopien seien anlässlich der Revision ausschliesslich im Raum Buchhaltung/ EDV (Arbeitsplatz I.) erstellt worden. Die Revisoren des KStA hätten sich nie im Sitzungszimmer/Allgemein aufgehalten. Der Arbeitsplatz von F. habe sich im Sitzungszimmer/Allgemein befunden. Die Beobachtungen der Veranlagungsbehörde durch die Glasscheibe seien schon im Rekurs widerlegt worden.