Die Revisoren des KStA JP hätten am Arbeitsplatz von I. (Buchhaltung) und E. Kopien erstellt. Die Revisoren könnten bezeugen, dass das Schriftbild auf den Notizen demjenigen von E. und nicht demjenigen von F. entsprochen habe. Die Ablagefächer am Arbeitsplatz seien auf die Tätigkeit von E. ausgerichtet. Wenn darauf abgestellt werde, dass F. neben Montagearbeiten sich auch noch um sämtliche administrativen Belange kümmere, verbleibe kein Tätigkeitsbereich mehr für E. Die Durchsicht der Rechnungen der Vertreterin zeige bis Ende 2016 keinen direkten Kontakt zu F. Die vorgebrachten Argumente erschienen reichlich konstruiert.