In den Steuerperioden 2011 bis 2013 sei die ordentliche Generalversammlung der Rekurrentin nachweislich in Q. abgehalten worden. Aufgrund dieser Vorjahre sei auch für die Steuerperiode 2014 von einem ähnlichen Vorgehen auszugehen. Die Generalversammlung der Rekurrentin für die Abnahme der Jahresrechnung 2015 -9-