Der Abschluss 2014 sei von E. unter Datum von 20. April 2015 unterzeichnet worden. Demgegenüber sei die Steuererklärung 2014 der Rekurrentin von D. unterschrieben worden, wobei vorerst Q. als Ort der Unterzeichnung angegeben worden sei. Es sei eine handschriftliche Korrektur erfolgt. Die Jahresrechnung 2014 der C. sei ebenfalls von D. in Q. signiert worden. Der Arbeitsrapport der Vertreterin zeige für den 20. April 2015 nur private Aufwendungen. Ein Arbeitsrapport zur Generalversammlung fehle. In den Steuerperioden 2011 bis 2013 sei die ordentliche Generalversammlung der Rekurrentin nachweislich in Q. abgehalten worden.