Der Arbeitsplatz von I., Buchhalter der C., sei gleich neben dem Arbeitsplatz von E. Dort hätten sich Stempel der Rekurrentin befunden. Weiter werde praktisch der gesamte Briefverkehr der Rekurrentin von Q. aus der Post übergeben, was sich aus Verrechnungen von Frankaturen an die Rekurrentin durch die C. ergebe. Dementsprechend werde die Korrespondenz mutmasslich auch in Q. erledigt. Die Generalversammlungen der Rekurrentin und der C. hätten immer am gleichen Tag stattgefunden. Der Abschluss 2014 sei von E. unter Datum von 20. April 2015 unterzeichnet worden.