9. Am 23. März 2023 hat das Spezialverwaltungsgericht eine Verhandlung mit Parteibefragung durchgeführt (Protokoll der Verhandlung vom 23. März 2023 [nachfolgend: Protokoll]). -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Vorliegend geht es um die Feststellung eines Steuerdomizils der Rekurrentin in Q. seit dem 1. Januar 2017. Massgebend für die Beurteilung des Rekurses ist somit das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).