5.4.2. Art. 49a KG steht im "6. Abschnitt: Verwaltungssanktionen". Die Gebührenerhebung wird in den Art. 53a ff. KG im "7. Abschnitt: Gebühren" geregelt. Beide Abschnitte stehen im "4. Kapitel: Verwaltungsrechtliches Verfahren". Vor diesem Hintergrund kann entgegen der Auffassung der Rekurrentin nicht gesagt werden, die systematische Stellung der Gebührenregelung schliesse den kausalen Bezug zur Verwaltungssanktion aus. Vielmehr ist die Kostenerhebung zwingende Folge der Sanktionierung.