5.3. 5.3.1. Im Kommentar zum schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, 4. Auflage, Basel 2022, Art. 59 DBG N 28 und 29, wurde unter Verweis auf das Bundesblatt (BBl) 2016, 8519 f., ausgeführt, obwohl im Vernehmlassungsentwurf zum Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen die Nichtabzugsfähigkeit von Prozesskosten wie Gerichtskosten, Anwalts- und Beraterhonorare im Zusammenhang mit Bussen vorgesehen gewesen sei, sei auf eine gesetzliche Regelung aus Praktikabilitätsgründen verzichtet worden. Es bleibe deshalb bei der geltenden Rechtslage, wonach Prozesskosten anhand der Generalklausel von Art. 58 Abs. 1 lit.