3.2. Mit Einsprache und Rekurs wurde geltend gemacht, nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (Bundesgerichtsurteil vom 26. September 2016 [2C_916/2014] = BGE 143 II 8) seien Bussen und andere finanzielle Verwaltungssanktionen nicht geschäftsmässig begründet und daher nicht als -5-