2. Mit Verfügung der Wettbewerbskommission WEKO vom 22. Mai 2017 wurde in Sachen "Untersuchung gemäss Art 27 KG betreffend aaa: A. wegen unzulässiger Wettbewerbsabrede gemäss Art. 5 Abs. 4 KG" gegen die Rekurrentin und die D., Q., die zwischen der Rekurrentin und der D., Q., mit dem Sekretariat der WEKO vereinbarte einvernehmliche Regelung vom 3. März 2017 genehmigt. Dabei wurde die Rekurrentin wegen "Beteiligung an unzulässigen Abreden über Mindestpreise gemäss Art. 5 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 KG mit einer Sanktion nach Art. 49a Abs. 1 KG in der Höhe von bbb belastet"(Ziff. 3 der Verfügung der WEKO). Die Verfahrenskosten von insgesamt bbb (Gebühr: bbb;