2. Die Gewinnsteuer sei wie folgt zu verfügen: […] 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Rekursgegnerin." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das KStA beantragt die kostenfällige Abweisung des Rekurses. -3- 6. Die A. AG hat eine Replik erstattet. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: