1. Mit Verfügung vom 11. November 2019 wurde die A. AG vom Kantonalen Steueramt (KStA), Sektion juristische Personen (JP), für die Kantons- und Gemeindesteuern 2017 zu einem steuerbaren Reingewinn von bbb (Anteil Kanton Aargau 95.063 %) und zu einem steuerbaren Eigenkapital von bbb (Anteil Kanton Aargau 97.987 %) veranlagt. Dabei wurden bbb als "Korr. Verfahrenskosten Weko" zum steuerbaren Gewinn hinzugerechnet und eine Steuerrückstellung von bbb ("abzüglich Steuerrückstellungen für Korrektur Bussen WEKO") berücksichtigt. Im Umfang der "Korrektur Steuerrückstellung Verfahrenskosten WEKO 2017" wurde eine als Gewinn versteuerte Reserve von bbb erfasst.