1. In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird die Haftung des Rekurrenten als Liquidator für die Kantons- und Gemeindesteuern 2012 bis 2014 der B. GmbH auf CHF 123'015.00 festgelegt. 2. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die Haftung des Beschwerdeführers als Liquidator für die direkten Bundessteuern 2012 bis 2014 der B. GmbH auf CHF 76'985.00 festgelegt. 3. Der Rekurrent/Beschwerdeführer hat die Kosten des Rekurs-/Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 12'500.00, der Kanzleigebühr von CHF 360.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 12'960.00, zu 60 % mit CHF 7'776.00 zu bezahlen. Der Rest wird auf die Staatskasse genommen.