12. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die rechtskräftigen Veranlagungen der B. GmbH für die Steuerperioden 2012 bis 2014 weder nichtig noch im Haftungsverfahren anfechtbar sind. Die Voraussetzungen der Liquidatorenhaftung sind grundsätzlich erfüllt. Jedoch deckt das Liquidationsergebnis von CHF 200'000.00 die offenen Steuerforderungen nur teilweise. Das Liquidationsergebnis ist anteilsmässig mit CHF 123'015.00 auf die Kantons- und Gemeindesteuern 2012 bis 2014 und mit - 33 - CHF 76'985.00 auf die direkten Bundessteuern 2012 bis 2014 aufzuteilen. Der Rekurs und die Beschwerde sind teilweise gutzuheissen.