Ebensowenig kann aus den vorgenannten Gründen (vgl. oben Erw. 10.3.2.) eine faktische Liquidation in den Jahren 2012 und 2013 angenommen werden. Hingegen ist bei bereits eingestellter geschäftlicher Aktivität im Jahr 2015 von einer faktischen Liquidation im Jahre 2014 auszugehen (vgl. oben Erw. 10.3.2.). Nachdem die Steuerbehörde in jedem Jahr von der vollständigen Ausschüttung des veranlagten Gewinns ausgegangen ist, können im Zeitpunkt der Liquidation im Jahr 2014 nur noch (nicht ausgeschüttete) Mittel von CHF 200'000.00 zur Verfügung gestanden haben. Das Liquidationsergebnis beträgt demnach CHF 200'000.00.