10.3.4. Betrachtet man die vom Rekurrenten/Beschwerdeführer im Haftungsverfahren eingereichten Jahresabschlüsse, so besteht bereits per 31. Dezember 2011 eine Überschuldung, nachdem das Fremdkapital nicht mehr vollständig durch die Aktiven gedeckt ist. Dies setzt sich in den Folgejahren fort. Demgegenüber weisen die Jahresabschlüsse zu keinem Zeitpunkt Gewinne der Gesellschaft aus. Die eingereichten Jahresabschlüsse weisen allerdings verschiedene Mängel und Unklarheiten auf, im Einzelnen: