Demgegenüber ergab die Betreibung der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2013, dass bei der B. GmbH anlässlich des Vollzugs der Pfändung am 2. März 2016 weder pfändbares Vermögen noch Aktiven festgestellt werden konnten (Pfändungsurkunde Verlustschein vom 1. April 2016, Eingang beim KStA am 4. April 2016). In der Folge wurde die B. GmbH für die Steuerperiode 2015 zu einem steuerbaren Reingewinn von CHF 0.00 und einem Eigenkapital von CHF 20'000.00 veranlagt (vgl. Veranlagungen vom 21. November 2017 für die Kantons- und Gemeindesteuern sowie für die direkte Bundessteuer). Auch diese Veranlagungen - 28 -