10.3. 10.3.1. Zur Berechnung des Liquidationsergebnisses hat das KStA einerseits Annahmen über die Höhe der geldwerten Leistungen in den Steuerperioden - 27 - 2012 bis 2014 getroffen, die sich auf die entsprechenden Steuerveranlagungen stützten. Andererseits hat es den Beginn der faktischen Liquidation festgelegt.