10.2.2. Die Höhe der Haftungsverpflichtung des Liquidators ist einmal begrenzt durch die Höhe der Steuerschuld der Gesellschaft. Zudem ist sie begrenzt durch die Höhe des Liquidationsergebnisses. Das Liquidationsergebnis berechnet sich auf Grund der letzten vor Beginn der Liquidation erstellten Bilanz. Von den bilanzierten Aktiven ist das bilanzierte Fremdkapital abzuziehen. Die Steuerschulden, für welche die Liquidatorenhaftung geltend gemacht wird, sind dabei nicht zu berücksichtigen (Kommentar zum Aargauer - 26 -