VGE vom 30. Januar 2013 [WBE.2012.303], Erw. III 6.1.; vgl. auch die ausführlichen Erläuterungen zum Begriff des Liquidationsergebnisses im Urteil des Bundesgerichts vom 22. März 2021 [2C_964/2019], Erw. 8, wo das Bundesgericht in einem die Mehrwertsteuer betreffenden Fall zum Schluss kommt, dass als Liquidationsergebnis der Betrag zu verstehen ist, welcher der Gesellschaft nach Tilgung der Schulden und der Liquidationskosten verbleibt [Erw. 8.3.]).