10. 10.1. 10.1.1. Betreffend die Höhe des Liquidationsergebnisses stellt sich das KStA auf den Standpunkt, da das (veranlagte) Eigenkapital in den Steuerperioden 2012 bis 2014 unverändert bei je CHF 20'000.00 gelegen habe, habe der gemäss Veranlagung erzielte Gewinn von jeweils CHF 500'000.00 nur mittels geldwerter Leistungen in den Jahresabschlüssen korrekt erfasst und verbucht werden können. Diese geldwerten Leistungen seien in den Veranlagungen – auch wenn diese als Ermessensveranlagungen ergangen - 24 -