Im Urteil des Bundesgerichts vom 11. Juli 2017 (2C_679/2016, 2C_680/ 2016) ging es um eine angestellte Ärztin, die während neun Jahren in Folge keine Steuererklärung eingereicht hatte und für diese Steuerperioden nach Ermessen rechtskräftig veranlagt worden war. Dabei hatte die Steuerbehörde das steuerbare Einkommen für fast jede Steuerperiode systematisch und massiv erhöht (um jährlich CHF 50'000.00 bis CHF 150'000.00 bei einem Ausgangswert von CHF 350'000.00).