Jedoch erging in der Folge (neben dem Antwortschreiben des KStA vom 12. April 2013) mit Datum vom 8. Juli 2013 die Veranlagung für die direkte Bundessteuer 2011 sowie mit Datum vom 9. Juli 2013 die Veranlagung für die Kantons- und Gemeindesteuern 2011. Zudem folgte auf das Schreiben des Rekurrenten/Beschwerdeführers vom 19. Dezember 2013 (offenbar als Antwort auf die erste Mahnung zur Einreichung der Steuererklärung 2012 vom 12. November 2013) am 13. Januar 2014 die letzte Mahnung zur Einreichung der Steuererklärung 2012, die ausweislich der Akten unbeantwortet blieb, sowie am 7. Juli 2014 die Veranlagung für die direkte Bundessteuer 2012 und am 8. Juli 2014 die