Das KStA erklärte an der Verhandlung, die zwei Briefe seien nicht bei den Akten, weil sie nicht auffindbar seien. Aufgrund der Versandbestätigung im Postbüchlein sei davon auszugehen, dass die Schreiben zugestellt worden seien. Wieso gleich zwei Schreiben verschwunden seien, sei an sich nicht erklärbar. Bei einem Schreiben könne man ja noch annehmen, dass dies verlegt worden sei. Aber dass zwei Briefe verschwinden, sei doch sehr überraschend (vgl. Protokoll S. 10). - 15 -