Gemäss Angaben des KStA sind die drei genannten Schreiben niemals eingegangen. Für das Schreiben des Rekurrenten/Beschwerdeführers vom 20. August 2012 ergibt sich dies aus der Reaktion des KStA im Schreiben vom 12. April 2013. Der Rekurrent/Beschwerdeführer hat im Rahmen des Ordnungsbussenverfahrens dennoch eine Antwort auf das Schreiben vom 20. August 2012 erhalten und hatte die Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen bzw. weitere Unterlagen einzureichen. Zu den Schreiben vom 19. Dezember 2013 und vom 14. Januar 2015 hat der Rekurrent/Beschwerdeführer nach entsprechender Aufforderung des Spezialverwaltungsgerichts Zustellbescheinigungen eingereicht.