7.1.2. Was vorab diesen Vorwurf des Rekurrenten/Beschwerdeführers betrifft, so bezieht er sich dabei insbesondere auf zwei an das "Steueramt Aargau, Tellistrasse 67" adressierte, per Einschreiben versandte Schreiben vom 19. Dezember 2013 und vom 14. Januar 2015. In diesen Schreiben führt der Rekurrent/Beschwerdeführer aus, die B. GmbH sei seit ihrer Gründung inaktiv gewesen und werde dies weiterhin bleiben, ansonsten werde er das KStA benachrichtigen. Den Akten liegt ein früheres Schreiben mit ähnlichem Inhalt bei. Es stammt aus dem Ordnungsbussenverfahren 3-BU.bbb der B. GmbH, in dem die - 14 -