Verrechnungssteuer, a.a.O., Art. 15 VStG N 41; Thomas A. Müller, Die solidarische Mithaftung im Bundessteuerrecht, Bern 1999, S. 99 f., wo eine formelle Eröffnung der Veranlagungsverfügung gegenüber dem solidarisch Mithaftenden verlangt wird). Richner/Frei/Kaufmann/Meuter halten präzisierend fest, dass sich die mithaftende Person im Verfahren der Haftungsverfügung zwar nicht gegen die Veranlagung der Steuer, aber gegen den Umfang der Haftung wehren kann (die Steuer bleibt in der festgesetzten Höhe bestehen, die Haftung kann aber niedriger sein / Handkommentar zum DBG, a.a.O., Art. 55 DBG N 5).