Zur Begründung führte das Bundesgericht aus, zwar mache der Beschwerdeführer geltend, es habe nie eine materielle Überprüfung der Aufrechnungen durch ein Gericht stattgefunden und die Aufrechnungen seien unhaltbar, damit bringe er indes nicht rechtsgenüglich vor, inwiefern die Aufrechnungen zu Unrecht erfolgt seien. Deshalb brauche nicht weiter darauf eingegangen zu werden (Urteil des Bundesgerichts vom 14. September 2016 [2C_472/2015], Erw. 3.3.3.2. mit Hinweisen).