6.2.3. In einem weiteren Urteil vom 21. März 2013 (2C_882/2012, 2C_883/2012) zitierte das Bundesgericht die Auffassung der Vorinstanz, wonach der solidarisch Mithaftende die im Veranlagungsverfahren der Gesellschaft rechtskräftig festgelegte Steuerforderung nicht anfechten könne. Hier ging es um die Haftung des Liquidators für ausstehende direkte Bundessteuern sowie Kantonssteuern einer aufgelösten Gesellschaft.