6.2.2. Das Bundesgericht hat im Urteil vom 18. Dezember 2008 (2C_502/2008) die Rechtskraftwirkung der Veranlagung gegenüber dem solidarisch Mithaftenden nicht explizit erwähnt. Jener Sachverhalt betraf das Verrechnungssteuerrecht, welches die Liquidatorenhaftung bereits vor dem DBG kannte (vgl. Art. 15 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer vom 13. Oktober 1965 [SR 642.21; VStG]). Da Art. 55 DBG der Vorschrift von Art. 15 VStG weithin nachgebildet ist, müssen für die Auslegung auch die diesbezügliche Praxis und Lehre herangezogen werden (VGE vom 30. Januar 2013 [WBE.2012.215], Erw. II 1.1. mit Hinweis).