und von der AHV eingetroffen. Ansonsten seien nur die Steuererklärungsformulare eingegangen. Es sei richtig, dass man die Gesellschaft zeitnah hätte auflösen müssen, wenn diese gar keine Tätigkeit entwickelte, er wisse auch nicht, wieso er und die Gesellschafter dies nicht veranlasst hätten (vgl. Protokoll S. 4-6).