5.3. Vorab ist festzuhalten, dass die Haftung des Liquidators zwar eine akzessorische und subsidiäre ist, weil sie vom Bestehen einer Steuerforderung gegen die Gesellschaft abhängt und nur angerufen werden kann, wenn die Gesellschaft die Steuerforderung nicht oder bloss teilweise erfüllt hat. Doch bewirkt die Löschung einer juristischen Person im Handelsregister nicht automatisch den Untergang von noch offenen Steuerforderungen oder das Erlöschen von Ansprüchen aus der Liquidatorenhaftung.