5.2. Da sich die Regelung der Liquidatorenhaftung für die Kantons- und Gemeindesteuern im kantonalen Recht (§ 7 StG) stark an die entsprechende Regelung für die direkte Bundessteuer (Art. 55 DBG) anlehnt (VGE vom 30. Januar 2013 [WBE.2012.302], Erw. III 1.1.), wird im Folgenden die Haftung für die Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer gemeinsam geprüft. Auf Unterschiede wird, soweit erforderlich, hingewiesen. -7-