3.5. Mit Schreiben vom 20. Dezember 2018 beantragte das KStA beim Handelsregisteramt Aargau die Löschung der B. GmbH im Handelsregister gemäss Art. 155 der Handelsregisterverordnung vom 17. Oktober 2007 (SR 221.411; HRegV). Gleichzeitig erteilte das KStA die Zustimmung zur Löschung der Gesellschaft im Handelsregister. Für die Steuerperioden 2017 und 2018 wurden keine Veranlagungen mehr eröffnet. Am tt.mm.2019 wurde die B. GmbH im Handelsregister in Anwendung von Art. 155 Abs. 3 HRegV von Amtes wegen gelöscht. -6-