8. Mit Schreiben vom 1. und vom 22. Februar 2022 hat das Spezialverwaltungsgericht bei A. weitere Unterlagen eingefordert und ihm sowie dem KStA Unterlagen zur Stellungnahme zugesandt. A. hat mit Schreiben vom 21. März 2022 Unterlagen eingereicht. 9. Das Spezialverwaltungsgericht hat am 24. März 2022 eine Verhandlung mit Parteibefragung durchgeführt (vgl. Protokoll vom 24. März 2022, nachfolgend: Protokoll). 10. 10.1. Mit Schreiben vom 5. Mai 2022 hat das Spezialverwaltungsgericht die Eidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, zur Stellungnahme eingeladen. 10.2. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat keine Stellungnahme eingereicht.