Der Lohn des nur in der Projektplanung tätigen G. von CHF 181'485.00 ist zu 100 % dem Kanton Zug und im selben Masse dem Bereich Gartenbau zuzuordnen. Der von E. für Buchhaltungsarbeiten am Sitz im Jahr 2017 erzielte Lohn von CHF 7'015.00 (SUVA Jahresabrechnung) ist vom Vorausanteil umfasst und nicht bei den Erwerbsfaktoren zu berücksichtigen. Es ergibt sich somit im Kanton Aargau eine für die Berechnung massgebliche Lohnsumme von CHF 330'984.00 und im Kanton Zug eine solche von CHF 228'977.00 (CHF 181'485.00 + 40 % von CHF 118'729.00). Diese sind je mit 10 % zu kapitalisieren. 5.6.4. Betreffend Erwerbsfaktoren ergibt sich die folgende Aufteilung: