Die Lohnsumme dieser im Gartenbau und Gartenunterhalt tätigen Mitarbeitenden beträgt CHF 827'460.00 (CHF 872'000.00 - CHF 44'540.00 [Lohnanteil F., der von der Vorinstanz dem Kanton Aargau zugewiesen wurde]) und fällt zu 40 % (CHF 330'984.00) auf den Bereich Gartenbau. Der Jahreslohn des Inhabers D. von CHF 118'729.00 ist vollständig dem Kanton Zug zuzurechnen, wovon 40 % mit CHF 47'492.00 auf den Gartenbau entfallen. Der Lohn des nur in der Projektplanung tätigen G. von CHF 181'485.00 ist zu 100 % dem Kanton Zug und im selben Masse dem Bereich Gartenbau zuzuordnen.