5.6.3. Beim Arbeitsfaktor Löhne betrifft der Lohn von F. (CHF 89'081.00), Abteilungsleiter Gartenunterhalt, alleine den Gartenunterhalt. Sein Lohn ist für den Bereich Gartenbau nicht zu berücksichtigen. Hingegen sind die Gehälter der "manuell" tätigen Mitarbeiter, die in R. instruiert werden und überwiegend von dort aus an ihren jeweiligen Einsatzort fahren, zu 100 % dem Aargau zuzuordnen. Die Lohnsumme dieser im Gartenbau und Gartenunterhalt tätigen Mitarbeitenden beträgt CHF 827'460.00 (CHF 872'000.00 - CHF 44'540.00 [Lohnanteil F., der von der Vorinstanz dem Kanton Aargau zugewiesen wurde]) und fällt zu 40 % (CHF 330'984.00) auf den Bereich Gartenbau.